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Die Kommission sollte die Ausnahmeregelung für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, Anlagen der Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie, militärische und zivile Schiffe mit bereits an Bord befindlichen, PFAS enthaltenden Feuerlöschschäumen vor Ablauf des zehnjährigen Übergangszeitraums für diese Verwendungszwecke überprüfen, um die Fortschritte bei der Substitution dieser Verwendungszwecke zu überwachen.
Die Kommission stimmt dem vom SEAC vorgeschlagenen Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter…
Darüber hinaus hält es die Kommission für angemessen, das Inverkehrbringen von PFAS in Feuerlöschschäumen über den fünfjährigen Übergangszeitraum hinaus zu dem…
Die Kommission stimmt dem Übergangszeitraum von 18 Monaten ab Inkrafttreten für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für die Ausbildung und Prüfung und…
Die Agentur prüfte in dem Dossier fünf verschiedene Beschränkungsoptionen und kam zu der Schlussfolgerung, ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung,…
Darüber hinaus sprach sich der SEAC bei der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren für Schiffe, einschließlich…
Sowohl für das Inverkehrbringen als auch für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen hält die Kommission einen allgemeinen Übergangszeitraum von fünf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.