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Die Union sollte daher die gefährdeten Volkswirtschaften in der Region des westlichen Balkans weiterhin unterstützen, indem die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2024/823 um weitere fünf Jahre verlängert wird. Diese Verlängerung ist ein Beweis für das starke Engagement der Union für die Handelsintegration des westlichen Balkans.
Die Verlängerung der Geltungsdauer der autonomen Handelsmaßnahmen steht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Daher sollte die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2024/823 bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.
Der von der Union im Allgemeine Rat der der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt ist, die Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung für die westlichen…
Am 16. Dezember 2020 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2020/2172 des Europäischen Parlaments und des Rates an und verlängerten…
Es ist im Interesse der Union, nach Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens eine Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung für die dem Westbalkan von der…
Damit sowohl die Union als auch die Republik Moldau weiterhin von dem Abkommen profitieren können, sollte es bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.