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Für Fischereifahrzeuge der Union, die im NPFC-Übereinkommensbereich Fischfang betreiben, übermitteln die Flaggenmitgliedstaaten der Kommission bis zu folgenden Zeitpunkten die folgenden aggregierten Daten: Die Kommission sammelt diese Informationen und leitet sie umgehend an den NPFC-Exekutivsekretär weiter.
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw. Ringwadenfänger gemäß Anhang IM, wenn die Ausschöpfung dieser Fangmöglichkeiten unter 60 % liegt, bis zum Siebten des Folgemonats und
wöchentliche Fänge von Japanischer Makrele im Rahmen dieser Fangmöglichkeiten, wenn die Ausschöpfung dieser Fangmöglichkeiten über 60 % und unter 95 % liegt, bis zum Dienstag der Folgewoche.
Innerhalb von zwei Tagen nach dem Datum der Mitteilung an den NPFC-Exekutivsekretär, dass die Ausschöpfung dieser Fangmöglichkeiten 95 % erreicht hat, schließt die Kommission die Fischereien, die unter diese Fangbeschränkungen fallen.
Die Kommission erstellt eine Übersicht über die jährlichen Fänge von Japanischer Makrele im NPFC-Übereinkommensbereich und übermittelt sie dem NPFC-Exekutivsekretär bis Ende Februar des Folgejahres.
Dieser Artikel gilt zusätzlich zu den Berichtspflichten über die Fangmöglichkeiten gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009.
Bis Ende Februar des Folgejahres erstellt die Kommission eine Übersicht über die jährlichen Fänge von Japanischer Makrele im NPFC-Übereinkommensbereich und…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele (Scomber japonicus) Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 (2)(3)(4) Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG)…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Folgender Abschnitt wird eingefügt: „ABSCHNITT 11A Fischerei auf Japanische Makrele (1) Für Fischereifahrzeuge der Union, die im NPFC-Übereinkommensbereich…
Auf ihrer Jahrestagung 2024 hat die Fischereikommission für den Nordpazifik (NPFC) Anpassungen an Maßnahmen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) im…
Die Fangmöglichkeiten gemäß Anhang IJ dürfen nur unter der Voraussetzung genutzt werden, dass die Mitgliedstaaten der Kommission die Liste der Schiffe, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.