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Für Fischereifahrzeuge der Union, die im NPFC-Übereinkommensbereich Fischfang betreiben, übermitteln die Flaggenmitgliedstaaten der Kommission bis zu folgenden Zeitpunkten die folgenden aggregierten Daten: Die Kommission sammelt diese Daten und leitet sie umgehend an den NPFC-Exekutivsekretär weiter.
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw. Ringwadenfänger gemäß Anhang IM, wenn die Ausschöpfung dieser Fangmöglichkeiten unter 60 % liegt, bis zum Siebten des Folgemonats und
wöchentliche Fänge von Japanischer Makrele im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Fangmöglichkeiten, wenn die Ausschöpfung dieser Fangmöglichkeiten über 60 % und unter 95 % liegt, bis zum Dienstag der Folgewoche.
Innerhalb von zwei Tagen nach dem Datum der Mitteilung an den NPFC-Exekutivsekretär, dass die Ausschöpfung der unter Absatz 1 Buchstabe a genannten Fangmöglichkeiten 95 % erreicht hat, schließt die Kommission die Fischereien, die unter diese Fangbeschränkungen fallen.
Die Kommission erstellt eine Übersicht über die jährlichen Fänge von Japanischer Makrele im NPFC-Übereinkommensbereich und übermittelt sie dem NPFC-Exekutivsekretär bis Ende Februar des Folgejahres.
Dieser Artikel gilt zusätzlich zu den Berichtspflichten über die Fänge gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009.
wöchentliche Fänge von Japanischer Makrele im Rahmen dieser Fangmöglichkeiten, wenn die Ausschöpfung dieser Fangmöglichkeiten über 60 % und unter 95 % liegt,…
Bis Ende Februar des Folgejahres erstellt die Kommission eine Übersicht über die jährlichen Fänge von Japanischer Makrele im NPFC-Übereinkommensbereich und…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele (Scomber japonicus) Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 (2)(3)(4) Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG)…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele und Blaumakrele Scomber japonicus und Scomber australasicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 5 560 Vorsorgliche TAC…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.