Erwägungsgrund 16 32013R1380
Die GFP sollte den Erfordernissen der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit in vollem Umfang Rechnung tragen.
Die GFP sollte den Erfordernissen der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit in vollem Umfang Rechnung tragen.