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Anhang XLVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift „Teil A — Liste der Häfen und Schleusen“ erhält folgende Fassung: „Teil A — Liste der Häfen und Schleusen in Russland“. b) Folgender Teil wird angefügt: „Teil C — Liste der Häfen und Schleusen in anderen Drittländern als Russland Name Grund für die Aufnahme Geltungsbeginn “
Anhang XLVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: 1. Die folgenden Einträge werden in Teil A — Liste der Häfen und Schleusen in Russland…
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar mit Häfen und Schleusen, die in Anhang XLVII Teil A und Teil C aufgeführt sind, Transaktionen zu tätigen. Anhang…
In Artikel 5ae erhält der einleitende Teil von Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar mit Häfen und Schleusen, die in…
Anhang XLVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: 1. folgende Einträge werden in Teil A (Liste der Häfen und Schleusen in Russland)…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar mit Häfen und Schleusen, die in Anhang XLVII Teil A aufgeführt sind,…
In Artikel 1af erhält der einleitende Teil von Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar mit Häfen und Schleusen, die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.