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Anhang XLVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: 1. folgende Einträge werden in Teil A (Liste der Häfen und Schleusen in Russland) aufgenommen: Name Grund für die Aufnahme Geltungsbeginn „8. Olya Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe a: wird für die Verbringung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) oder Flugkörpern oder damit zusammenhängenden Technologien oder Komponenten und somit zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine genutzt 24.7.2026 9. Vysotsk Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe c: wird für die Beförderung von in Anhang XXV aufgeführten Rohöl- oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg durch Schiffe genutzt, die irreguläre und mit hohem Risiko behaftete Beförderungspraktiken gemäß der Entschließung A.1192(33) der Generalversammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation anwenden 24.7.2026“ · 2. folgende Einträge werden in Teil B (Liste der Flughäfen) aufgenommen: Name Grund für die Aufnahme Geltungsbeginn „7. Sheremetyevo Airport Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: wird für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt 24.7.2026 8. Ulyanovsk-Vostochny Airport Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: wird für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt 24.7.2026 9. Rostov-on-Don Platov Airport Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: wird für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt 24.7.2026 10. Mineralnye Vody Airport Artikel 5ae Absatz 2 Buchstabe b: wird für die Beförderung von im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendeten Gütern und Technologien von oder nach Russland, zur Verwendung in Russland oder für die Kriegsführung Russlands in der Ukraine genutzt 24.7.2026“ · 3. folgender Teil wird angefügt: „Teil D — Liste der Raffinerien in Russland und in anderen Drittländern als Russland Name Grund für die Aufnahme Geltungsbeginn 1. Kulevi Oil Refinery, Georgia Artikel 5ae Absatz 2a Buchstabe a: wird zur Verarbeitung oder Raffination von Rohöl oder zur Verarbeitung oder Mischung von in Anhang XXV aufgeführten Erdölerzeugnissen oder von mineralischen Erzeugnissen genutzt, die ihren Ursprung in Russland haben Artikel 5ae Absatz 2a Buchstabe b: wird so genutzt, dass eine Verletzung oder Umgehung der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung oder der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, (EU) Nr. 692/2014 oder (EU) 2022/263 erleichtert oder bewirkt wird oder dass diese Bestimmungen anderweitig erheblich unterlaufen werden 25.1.2027“ ·
Anhang XLVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: 1. Die folgenden Einträge werden in Teil A — Liste der Häfen und Schleusen in Russland…
Der folgende Anhang wird der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 angefügt: „ANHANG XLVII Liste der Häfen, Schleusen und Flughäfen gemäß Artikel 5ae Teil A — Liste der…
Teil A — Liste der Häfen und Schleusen in Russland Name Grund für die Aufnahme Geltungsbeginn 1. Astrakhan Artikel 5ae Absatz 1 Buchstabe a: für die Verbringung…
„Teil A — Liste der Häfen und Schleusen in Russland“. Name Grund für die Aufnahme Geltungsbeginn 1. Astrakhan Artikel 1af Absatz 1 Buchstabe a: für die…
Anhang XLVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift „Teil A — Liste der Häfen und Schleusen“ erhält folgende Fassung:…
Anhang XLII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert: 1. Die Einträge 51, 72, 315, 437, 445, 448, 449, 504, 516, 532 und 553 werden gestrichen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.