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Um die Einnahmen Russlands aus der Ausfuhr fossiler Brennstoffe weiter zu schmälern, die Kosten der rechtswidrigen Handlungen Russlands in der Ukraine zu erhöhen und maximalen Druck auf Russland auszuüben, damit es seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 ein Verbot eingeführt, Flüssigerdgas, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird, unmittelbar oder mittelbar in der Union zu verkaufen, einzuführen oder zu verbringen sowie damit verbundene technische oder finanzielle Hilfe bereitzustellen. Um den Wirtschaftsteilnehmern aus der Union, insbesondere in Bezug auf Unionseinführer von russischem Gas, ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu bieten und Klarheit über die geltenden Rechtsvorschriften des Unionsrechts zu schaffen, ist es angezeigt zu betonen, dass dieses Verbot, das wie alle anderen Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unmittelbare Rechtswirkung hat und den Mitgliedstaaten oder den Wirtschaftsteilnehmern aus der Union keinen Ermessensspielraum lässt, eingehalten werden sollte und unabhängig von möglichen Maßnahmen im Rahmen anderer Rechtsgrundlagen für die Einfuhr, den Kauf oder die Verbringung von Flüssigerdgas, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird, gelten sollte. Bis zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte der Anwendungsbereich dieser Maßnahme ungeachtet anderer Rechtsakte mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beibehalten werden.
Um die Einnahmen Russlands aus der Ausfuhr fossiler Brennstoffe weiter zu schmälern, die Kosten der rechtswidrigen Handlungen Russlands in der Ukraine zu…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Mit dem Beschluss…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wurde der Beschluss 2014/512/GASP geändert, um ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung – mittelbar oder…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wurde der Beschluss 2014/512/GASP geändert, um ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung – mittelbar oder…
Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf und der Beförderung von Flüssigerdgas (liquified natural gas — LNG). Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine Ausnahme vom Verbot der Weitergabe und der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.