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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wurde der Beschluss 2014/512/GASP geändert, um ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung – mittelbar oder unmittelbar – von LNG, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird, einzuführen. Dieses Verbot gilt für Käufe und Verbringungen in die Union und in Drittländer.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wurde der Beschluss 2014/512/GASP geändert, um ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung – mittelbar oder…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 werden Einfuhrbeschränkungen für russisches LNG über nicht an das verbundene Erdgasnetz angeschlossene Terminals der Union…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine vorübergehende Ausnahme für die Verbringung oder den Kauf im Zusammenhang mit der Verbringung von LNG, das seinen…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Mit dem Beschluss…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine Ausnahme vom Verbot der Weitergabe und der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten,…
Der Beschluss (GASP) 2022/884 enthält auch ein Verbot, Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.