Erwägungsgrund 1 32025R2037
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die im Beschluss 2014/145/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen umgesetzt.