Erwägungsgrund 3 32025R0205
Am 30. Januar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/204 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP angenommen, um die Ausnahme für humanitäre Zwecke bis zum 22. Februar 2027 zu verlängern.
Am 30. Januar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/204 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP angenommen, um die Ausnahme für humanitäre Zwecke bis zum 22. Februar 2027 zu verlängern.