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Die Verordnung (EU) 2019/1782 sollte mit Wirkung vom 14. Dezember 2028 aufgehoben werden, mit Ausnahme der Anhänge I, II und III, die noch fünf Jahre nach dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung weiter gelten sollten. So können externe Netzteile vorübergehend als Ersatzteile in Verkehr gebracht werden, um die mit ihnen betriebenen Geräte, die vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung in Verkehr gebracht wurden, weiter verwenden zu können. Das als Ersatzteil dienende externe Netzteil sollte in diesem Fall den Ökodesign-Anforderungen unterliegen, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des ursprünglichen externen Netzteils galten. Darüber hinaus sollte aufgrund der technischen Neuartigkeit das Inverkehrbringen von externen USB-PD-Netzteilen mit einem erweiterten Leistungsbereich von über 100 W, die zwar die Energieeffizienzanforderungen der Verordnung (EU) 2019/1782, nicht aber die der vorliegenden Verordnung erfüllen, noch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung möglich sein.
ein externes Netzteil im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile…
Zur Erleichterung einer vorzeitigen Durchführung der Maßnahmen dieser Verordnung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für eine vorzeitige Anwendung…
Es wird angenommen, dass externe Netzteile, die zwischen dem 14. Dezember 2025 und dem 14. Dezember 2028 in Verkehr gebracht werden und den Bestimmungen dieser…
Obwohl Computer vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 ausgenommen sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der…
externe Netzteile, die vor dem 1. April 2025 ausschließlich als Zubehör- oder Ersatzteil für ein vor dem 1. April 2020 in Verkehr gebrachtes identisches…
Produkte mit externen Niederspannungsnetzteilen, die durch die Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.