Erwägungsgrund 79 32024R1781
Um sicherzustellen, dass die Ökodesign-Anforderungen ihre beabsichtigte Wirkung entfalten, sollte diese Verordnung umfassende und übergeordnete Bestimmungen enthalten, die für alle Produkte gelten, für die Ökodesign-Anforderungen bestehen, und die Umgehung dieser Anforderungen verbieten. Daher sollte jede Praxis, die zu einer ungerechtfertigten Änderung der Leistung des Produkts während der Konformitätskontrolle oder innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der Inbetriebnahme des Produkts führt, sodass die tatsächliche Leistung des Produkts im Betrieb nicht der erklärten Leistung entspricht, verboten sein.