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Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt berichtigt: 1. In Teil E erhält unter Kategorie 13.2 (Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gemäß der Richtlinie 1999/21/EG (ausgenommen Produkte der Lebensmittelkategorie 13.1.5) der Eintrag für Advantam folgende Fassung: „E 969 Advantam 10“ · 2. In Teil E erhält unter Kategorie 13.3 (Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen sollen (ganz oder teilweise) der Eintrag für Advantam folgende Fassung: „E 969 Advantam 8“ ·
Außerdem sollte die E-Nummer für den Lebensmittelzusatzstoff Advantam in den Lebensmittelkategorien 13.2 und 13.3 berichtigt werden.
Die Spezifikationen für Advantam sollten in die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 aufgenommen werden, wenn der Stoff erstmals in die EU-Liste der…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: (1) In Teil B wird in Tabelle 2 „Süßungsmittel“ nach dem Eintrag für den…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Advantam als Süßungsmittel in den Lebensmittelkategorien, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: a) In Teil B Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ wird nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.