Art. 2 32025R2573VERORDNUNG (EU) 2025/2573 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Anpassung der Prüfmethoden an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025R2473VERORDNUNG (EU) 2025/2473 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2025 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Betabaculovirus phoperculellae, elementarem Eisen und Rapsöl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025R2077VERORDNUNG (EU) 2025/2077 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 über bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandserhaltung gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025R2060VERORDNUNG (EU) 2025/2060 DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) in nicht wärmebehandelten Mousses auf Pflanzenbasis (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025R2223VERORDNUNG (EU) 2025/2223 DER KOMMISSION vom 4. November 2025 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025R1377VERORDNUNG (EU) 2025/1377 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2025 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich bestimmter Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Einfuhr nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.