Erwägungsgrund 8 32019R1022Der Begriff „beste verfügbare wissenschaftliche Gutachten“ sollte so verstanden werden, dass er sich auf öffentlich verfügbare wissenschaftliche Gutachten…
Erwägungsgrund 7 32018R0973„Beste verfügbare wissenschaftliche Gutachten“ sollte so verstanden werden, dass sie sich auf öffentlich verfügbare wissenschaftliche Gutachten beziehen, die…
Erwägungsgrund 8 32019R0472„Beste verfügbare wissenschaftliche Gutachten“ sollte so verstanden werden, dass sie sich auf öffentlich verfügbare wissenschaftliche Gutachten beziehen, die…
Art. 8 Abs. 3 Buchst. d 32021R1119VERORDNUNG (EU) 2021/1119 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)
die besten verfügbaren und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, einschließlich der neuesten Berichte des IPCC, des IPBES und anderer internationaler…
Art. 11 Buchst. a 32021R1119VERORDNUNG (EU) 2021/1119 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)
beste verfügbare und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, einschließlich der neuesten Berichte des IPCC und des Beirats,