Erwägungsgrund 5 32025R2082
Damit Eurojust die Funktionsfähigkeit und Interoperabilität des neuen Fallbearbeitungssystems gemäß der Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates testen und sicherstellen kann und um die Daten vom Fallbearbeitungssystem, das aus befristet geführten Arbeitsdateien und einem Index besteht, zum neuen Fallbearbeitungssystem zu migrieren, muss die Frist verlängert werden.