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Es ist notwendig, die Art und Weise der Bestimmung von Standardwerten zu vereinfachen, wenn für eine bestimmte Warenart keine zuverlässigen Daten für das Ausfuhrland zur Verfügung stehen. Um eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern, sollte in solchen Fällen als Standardwert die durchschnittliche Emissionsintensität der zehn Ausfuhrländer mit den höchsten Emissionsintensitäten, für die zuverlässige Daten verfügbar sind, festgelegt werden, was ein angemessener Durchschnitt ist, um das Umweltziel des CBAM zu gewährleisten. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, diese Standardwerte auf der Grundlage regionenspezifischer Merkmale gemäß Anhang IV Nummer 7 der Verordnung (EU) 2023/956 anzupassen.
Die Angabe von Emissionsfaktoren erfolgt auf der Grundlage der spezifischen Eigenschaften der eingesetzten Stoffe. Dabei sind die Genauigkeitsgrade nach dem…
Um zu vermeiden, dass der Anbau von Rohstoffen für Biokraftstoffe auf Flächen gefördert wird, auf denen hohe Treibhausgasemissionen die Folge wären, sollte die…
Ziel des CBAM ist es, dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen; die vorliegende Verordnung würde aber gleichzeitig auch Anreize für Hersteller…
Um potenzielle Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen im Zusammenhang mit unter das CBAM fallenden Waren, die in der Union für die Ausfuhr in Drittländer…
Die Kommission sollte jedes Jahr auf der Grundlage der Einfuhrdaten der vorangegangenen zwölf Kalendermonate prüfen, ob sich die durchschnittlichen…
Um einen gerechten Vergleich zwischen dem Ausfuhrpreis und dem Normalwert zu ermöglichen, sollten die Faktoren aufgelistet werden, die die Preise und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.