Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anhang II der Verordnung (EU) 2023/956 sind die Waren aufgeführt, bei denen bei der Berechnung der grauen Emissionen nur direkte Emissionen berücksichtigt werden sollten. Bei Waren, die nicht in diesem Anhang aufgeführt sind, sollten sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigt werden. Da bei der Stromerzeugung indirekte Emissionen nicht relevant sind, sollte elektrischer Strom in das Warenverzeichnis in diesem Anhang aufgenommen werden.
Mit Waren verbundene graue Emissionen werden nach den Verfahren gemäß Anhang IV berechnet. Für die in Anhang II aufgeführten Waren werden nur die direkten…
indirekte graue Emissionen, die mit den in Anhang II aufgeführten Waren verbunden sind,
„graue Emissionen“ direkte Emissionen, die bei der Warenherstellung freigesetzt werden, und indirekte Emissionen aus der Erzeugung von während der…
tatsächliche gesamte graue Emissionen in Tonnen CO2e-Emissionen pro Megawattstunde Strom oder, bei anderen Waren, in Tonnen CO2e-Emissionen pro Tonne jeder…
Die Treibhausgasemissionen, die dem CBAM unterliegen sollten, sollten den Treibhausgasemissionen entsprechen, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG erfasst…
Absatz 7 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Anwendung der Elemente der in Anhang IV beschriebenen Berechnungsverfahren, einschließlich der Festlegung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.