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In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 6. Februar 2024 empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für Blei, Quecksilber und Arsen im Lebensmittelzusatzstoff Quillajaextrakt (E 999) zu senken, Höchstgrenzen für Cadmium und Calciumoxalat, mikrobiologische Kriterien sowie einen Mindestgehalt an Saponinen, dem funktionellen Bestandteil, festzulegen, die CAS-Nummer in die Spezifikationen aufzunehmen und die Definition von Quillajaextrakt (E 999) zu ändern, um seine Zusammensetzung qualitativ besser zu beschreiben. Ferner empfahl die Behörde, die Höchstmengen für die Verwendung als Saponine zu berechnen.
Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde ist es angezeigt, die Höchstmengen für die Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als…
Am 6. März 2019 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Am 13. Dezember 2024 legte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Ausweitung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Lebensmittelzusatzstoff…
Außerdem sollten in Anbetracht der Neubewertung von Nitriten und Nitraten als Lebensmittelzusatzstoffe durch die Behörde die in den EU-Spezifikationen…
In Anhang III Teil 4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff „E 901 Bienenwachs“ folgender Eintrag eingefügt: „E…
Die derzeit anwendbaren spezifischen Reinheitskriterien sollten durch Senkung der Höchstwerte für bestimmte Schwermetalle angepasst werden, sofern dies machbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.