Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 3. April 2023 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Emulgator in festen und flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln der Lebensmittelkategorien 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ und 17.2 „Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder“ gestellt. Anschließend machte die Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Antrag den Mitgliedstaaten zugänglich.
Am 11. Februar 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Emulgator in Aromen für mehrere Kategorien von Lebensmitteln…
Quillajaextrakt (E 999) ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Bei der Verwendung als Emulgator in Nahrungsergänzungsmitteln verbessert Quillajaextrakt (E 999) die Löslichkeit in Wasser oder Lipiden und ermöglicht so die…
Quillajaextrakt (E 999) sorgt bei der Verwendung als Emulgator in sprühgetrockneten Aromen für die notwendige Emulgierung, Emulsionsstabilität und…
Am 13. Dezember 2024 legte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Ausweitung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Lebensmittelzusatzstoff…
Am 15. Dezember 2020 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer Daten zum zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.