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Am 13. Dezember 2024 legte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Ausweitung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Lebensmittelzusatzstoff vor . Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Expositionsschätzungen zu Quillajaextrakt (E 999) auf Grundlage der üblichen gemeldeten Verwendungsmengen für die derzeit zugelassenen Lebensmittelkategorien und der vorgeschlagenen Ausweitung der Verwendung in keiner Bevölkerungsgruppe zu einer Überschreitung der festgelegten ADI führen würde.
Am 6. März 2019 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 6. Februar 2024 empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für Blei, Quecksilber und Arsen im Lebensmittelzusatzstoff…
Quillajaextrakt (E 999) ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Am 15. Dezember 2020 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer Daten zum zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff…
Auf der Grundlage der durch interessierte Unternehmer übermittelten Daten ersuchte die Kommission die Behörde um ein wissenschaftliches Gutachten zur…
Am 3. April 2023 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Emulgator in festen und flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.