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Am 11. Februar 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Emulgator in Aromen für mehrere Kategorien von Lebensmitteln gestellt. Anschließend machte die Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Antrag den Mitgliedstaaten zugänglich.
Am 3. April 2023 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Emulgator in festen und flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln der…
Quillajaextrakt (E 999) ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.
Am 15. Dezember 2020 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer Daten zum zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff…
Quillajaextrakt (E 999) sorgt bei der Verwendung als Emulgator in sprühgetrockneten Aromen für die notwendige Emulgierung, Emulsionsstabilität und…
Am 12. November 2014 wurde ein Antrag auf die Ausweitung der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in mehreren Lebensmittelkategorien in…
Ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) als Emulgator in Aromen wurde am 20. August 2008 übermittelt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.