Erwägungsgrund 1 32025R2181
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, mit denen von diesen Produkten ausgehende Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier vermieden bzw. minimiert werden sollen. Diese Durchführungsmaßnahmen betreffen alle Elemente der Kette tierischer Nebenprodukte, von der Herstellung bis zur Endverwendung oder Beseitigung, einschließlich Sammlung, Handhabung und Transport tierischer Nebenprodukte, sowie Bedingungen für das Inverkehrbringen eingeführter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte.