Erwägungsgrund 1 32021R1891
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und Veterinärvorschriften für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, einschließlich Muster-Veterinärbescheinigungen und einer Liste der Drittländer, aus denen die Einfuhr in und die Durchfuhr durch die Union von Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten zugelassen ist.