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Gebrauchtes Speiseöl wird als unter Küchen- und Speiseabfälle fallend betrachtet, für die die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gilt, wenn sie, wie in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g Ziffer iii der genannten Verordnung vorgesehen, zur Drucksterilisation oder zur Verarbeitung mittels Methoden gemäß Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung oder zur Umwandlung in Biogas oder zur Kompostierung bestimmt sind. Sind gebrauchtes Speiseöl oder daraus gewonnene Produkte für Tätigkeiten bestimmt, die gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g Ziffer iii der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 unter die genannte Verordnung fallen, so unterliegen die Einfuhr, der Transport, die Behandlung und die nachfolgende Verwendung dieses gebrauchten Speiseöls der genannten Verordnung.
Gebrauchtes Speiseöl, ausgenommen Küchen- und Speiseabfälle, die von international eingesetzten Verkehrsmitteln stammen, ist Material der Kategorie 3 gemäß…
Gebrauchtes Speiseöl ist ein Öl und eine Fettfraktion von Küchen- und Speiseabfällen. In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte eine…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gilt auch für Küchen- und Speiseabfälle, sofern diese von international eingesetzten Verkehrsmitteln stammen, beispielsweise…
Gebrauchtes Speiseöl ist ein Ausgangsmaterial für die Herstellung von erneuerbaren Brennstoffen, Biodiesel oder oleochemischen Produkten. Um die von gebrauchtem…
Diese Kontrollen sollten auch dann durchgeführt werden, wenn das gebrauchte Speiseöl in einer zugelassenen Anlage, in der Zwischenbehandlungen vorgenommen…
Die Anhänge I, XIV und XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird folgende Nummer angefügt: „62. ‚gebrauchtes Speiseöl‘…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.