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In ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme kam die Behörde zu dem Schluss, dass auf Basis der vorgelegten Daten kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Joselito®-Schinken und der Senkung des LDL-Cholesterinspiegels im Blut oder des Blutdrucks hergestellt werden konnte. Da die gesundheitsbezogene Angabe die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 an die Aufnahme in die Unionsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben nicht erfüllt, sollte sie nicht zugelassen werden.
Am 4. Juli 2024 veröffentlichte die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zum Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Joselito®-Schinken und der Senkung…
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie Angabe Referenznummer der…
Nachdem Cárnicas Joselito S.A. (im Folgenden „Antragsteller“) einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt…
Am 26. Februar 2015 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf…
Am 16. Juli 2014 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin erklärte diese, dass der Antragsteller…
Nachdem die Behörde am 5. März 2024 um Präzisierung ersucht hatte, gab der Antragsteller an, dass es sich bei den Erkrankungen um „Herz-Kreislauf-Erkrankungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.