Verordnung (EU) 2025/2224 der Kommission vom 5. November 2025 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure als Quelle für Folsäure zum Zusatz zu Lebensmitteln und als Quelle für Folat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
In den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 ist die Liste der Vitamine und Mineralstoffe festgelegt, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen; außerdem ist dort festgelegt, in welcher Form sie zugesetzt werden dürfen.
Erwägungsgrund 1 32025R2224
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