Erwägungsgrund 1 32025R0352
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG enthalten die Listen der Vitamine- und Mineralstoffe und ihrer Verbindungen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG enthalten die Listen der Vitamine- und Mineralstoffe und ihrer Verbindungen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.