Erwägungsgrund 1 32025R2225
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG enthalten die Listen der Vitamine und Mineralstoffe und ihrer Verbindungen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/46/EG enthalten die Listen der Vitamine und Mineralstoffe und ihrer Verbindungen, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.