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In Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG wird unter Buchstabe A.10 (FOLAT) nach dem Eintrag für „(6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz“ folgender Eintrag eingefügt: „d) Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure
In Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG wird in Teil A unter Nummer 10 (FOLAT) folgender Buchstabe c angefügt: „c) (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure,…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 wird unter Nummer 1 (Vitaminverbindungen) unter der Überschrift FOLSÄURE nach dem Eintrag für…
Aufgrund der befürwortenden Stellungnahme der Behörde sollte (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz in die Liste in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG…
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel sollte Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure…
Einem Antrag folgend, (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz als Folatquelle in die Liste des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG aufzunehmen,…
Anhang II der Richtlinie 2002/46/EWG wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A. Vitamine wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift „10. FOLSÄURE“ wird durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.