Erwägungsgrund 3 32025R2224
Am 26. Oktober 2023 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des Verfahrens zur Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates ab. Das Mandat der Behörde umfasste die Erstellung eines Gutachtens zur Sicherheit von Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure (5-MTHF) als neuartiges Lebensmittel und die Prüfung der Bioverfügbarkeit von Folat aus dieser Quelle im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG, der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006. In ihrem Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist und dass Folat aus dieser Quelle bioverfügbar ist.