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Gemäß Anhang III Nummer 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2023/2533 müssen Hersteller und Importeure die durchschnittliche Endfeuchte für das eco-Programm angeben. Die Angabe einer Endfeuchte des Füllguts von 0 % in den technischen Unterlagen, wie in der genannten Verordnung gefordert, könnte dazu führen, dass die Wäsche über ihren natürlichen Wassergehalt hinaus getrocknet wird, was unerwünschte Auswirkungen wie eine übermäßige Energienutzung und eine mögliche Beschädigung der Textilien zur Folge haben könnte. Daher ist es notwendig, die durchschnittliche Endfeuchte aus den Informationsanforderungen in Anhang II und aus den Mess- und Berechnungsmethoden in Anhang III zu streichen. Stattdessen sollten die in den harmonisierten Normen enthaltenen Mess- und Berechnungsmethoden, die angemessene Toleranzen vorsehen, zur Berechnung dieses Parameters verwendet werden.
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2533 eine Begriffsbestimmung für die „durchschnittliche Endfeuchte“…
Die Anhänge I, III, IV und VI der Verordnung (EU) 2019/2023 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird folgende Nummer 29 angefügt: „29. ‚angegebene Werte‘…
„Endfeuchte“ bezeichnet für Haushaltswaschtrockner die in der eingefüllten Wäsche nach dem Trocknungszyklus enthaltene Feuchtigkeitsmenge;
Anhang III erhält folgende Fassung: „ANHANG III Prüfung der Produktkonformität durch die Marktaufsichtsbehörden Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen…
„Endfeuchte“ bezeichnet die am Ende des Trocknungszyklus in der eingefüllten Wäsche enthaltene Feuchtigkeitsmenge;
Anhang III erhält folgende Fassung: „ANHANG III Prüfung der Produktkonformität durch die Marktaufsichtsbehörden Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.