Erwägungsgrund 4 32025D0942BESCHLUSS (EU) 2025/942 DES RATES vom 12. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten — Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte Anhang I des Beschlusses Nr. 4/2023 ersetzt werden —
Erwägungsgrund 4 32010R0037VERORDNUNG (EU) Nr. 37/2010 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus praktischen Gründen sollten alle pharmakologisch wirksamen Stoffe in einem einzigen Anhang in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. Der Klarheit…
Erwägungsgrund 8 32013R0212Aus Gründen der Klarheit sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ersetzt werden.
Erwägungsgrund 4 32021R0251Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32004R1086VERORDNUNG (EG) Nr. 1086/2004 DER KOMMISSION vom 9. Juni 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
Fünf Einträge müssen statt in Anhang III in Anhang IV verzeichnet werden und zwei dieser Einträge müssen geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32015R1919VERORDNUNG (EU) 2015/1919 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher entsprechend geändert werden.