Erwägungsgrund 2 32025R2274
Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1487 auf elektronischen Wege eine Liste aller Stoffe und Zubereitungen veröffentlicht, von denen bekannt ist, dass sie als Safener oder Synergisten in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, die am 19. Juni 2024 in mindestens einem Mitgliedstaat zugelassen waren.