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Interessierte Parteien haben bei der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1487 Meldungen über weitere möglicherweise zum 19. Juni 2024 als Safener oder Synergisten in Pflanzenschutzmitteln verwendete Stoffe oder Zubereitungen eingereicht, und die Mitgliedstaaten und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) haben der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 4 der genannten Verordnung Stellungnahmen zu den eingegangenen Meldungen vorgelegt.
die Daten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 der Kommission für Pflanzenschutzmittel erforderlich sind, und die in Anhang III der vorliegenden…
Die Mitgliedstaaten prüfen alle Pflanzenschutzmittel, die den betreffenden Wirkstoff, Safener oder Synergisten enthalten, auf Einhaltung der Bedingungen und…
Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1487 auf elektronischen Wege eine Liste aller Stoffe und Zubereitungen veröffentlicht, von…
Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1487 die in Artikel 3 Absatz 1 genannte Liste aktualisiert und dabei den von den…
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission müssen die auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung der bereits in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Safener und Synergisten wird angenommen. Anhang I der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.