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Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1487 die in Artikel 3 Absatz 1 genannte Liste aktualisiert und dabei den von den interessierten Parteien eingereichten Meldungen und den von den Mitgliedstaaten und der Behörde vorgelegten Stellungnahmen Rechnung getragen. Mit der Aktualisierung der Liste wird sichergestellt, dass alle Safener und Synergisten ermittelt werden, die am 19. Juni 2024 in Pflanzenschutzmitteln verwendet wurden, und ihre Aufnahme in das Arbeitsprogramm geprüft wird.
das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung der am 19. Juni 2024 bereits in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Safener und Synergisten und die Verfahren…
Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1487 auf elektronischen Wege eine Liste aller Stoffe und Zubereitungen veröffentlicht, von…
Interessierte Parteien haben bei der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1487 Meldungen über weitere möglicherweise zum 19. Juni 2024…
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission müssen die auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr.…
Das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung der bereits in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Safener und Synergisten wird angenommen. Anhang I der…
Mit der Verordnung (EU) 2024/1487 der Kommission wurden die Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten festgelegt und ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.