Erwägungsgrund 22 32025R2365
Um die Rückverfolgbarkeit von Kunststoffgranulat, das in den verschiedenen Mitgliedstaaten gehandhabt und befördert wird, zu gewährleisten, und damit die zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften wirksam überprüfen können, müssen Anlagen, in denen Kunststoffgranulat gehandhabt wird, und Frachtführer, die dieses befördern, registriert sein.