Erwägungsgrund 21 32025R2365
Auch wenn das Ziel dieser Verordnung darin besteht, Freisetzungen von Kunststoffgranulat durch alle Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer zu verhindern, sollten die Verpflichtungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen angepasst werden, um die Belastung für sie zu senken. Andererseits sollten die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert werden, strengere Schutzmaßnahmen einzuführen oder beizubehalten. Solche Maßnahmen, die sich auch an Wirtschaftsteilnehmer richten, die mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, müssen mit den Verträgen vereinbar sein.