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Aufgrund der Merkmale ihrer Tätigkeit sollten Frachtführer nicht zur Erstellung und Durchführung eines Risikomanagementplans verpflichtet werden. Stattdessen sollten sie verpflichtet werden, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, Austritte und Freisetzungen zu vermeiden, einzudämmen und zu bekämpfen. Diese Maßnahmen sollten, vor allem während des Beförderungsprozesses, von den zuständigen Behörden überprüft werden. Einige dieser Maßnahmen sollten während der Be- und Entladevorgänge durchgeführt werden, bei denen häufig Austritte und Freisetzungen vorkommen. Diese Vorgänge werden in der Regel unter der Verantwortung sowohl der Wirtschaftsteilnehmer als auch der Frachtführer durchgeführt, während die Beförderung unter die alleinige Verantwortung der Frachtführer fällt.
Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer stellen sicher, dass Freisetzungen vermieden werden. Bei Freisetzungen ergreifen…
Die erfolgreiche Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Eindämmung und Beseitigung von Freisetzungen von Kunststoffgranulat erfordert die…
Um die Auswirkungen etwaiger Freisetzungen so gering wie möglich zu halten, sollten Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer oder Nicht-EU-Frachtführer die…
Unbeschadet der Richtlinie 2004/35/EG ergreifen die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer im Fall eines Vorfalls oder Unfalls, der…
Von EU-Frachtführern und Nicht-EU-Frachtführern zu ergreifende Maßnahmen und mitzuführende Ausrüstung: 1. Zur Vermeidung: Überprüfung während und nach dem Be-…
Schlägt eine Maßnahme zur Vermeidung, Eindämmung und Beseitigung von Austritten und Freisetzungen fehl, so ergreifen die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.