Erwägungsgrund 14 32025R2365
Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden die Freisetzungen von in industriellen Anlagen verwendeten synthetischen Polymermikropartikeln, d. h. Kunststoffgranulat, als vermeidbare Freisetzungen behandelt und wird eine Berichterstattungspflicht über die geschätzte Menge an Mikroplastik, die jährlich in die Umwelt freigesetzt wird, eingeführt. Es fehlt zwar eine Methode zur Schätzung der Freisetzungen, trotzdem soll diese Verpflichtung zu mehr Informationen über Freisetzungen von Kunststoffgranulat führen und die Qualität der gesammelten Informationen verbessern, um so die Risiken zu bewerten, die sich in Zukunft aus diesem Mikroplastik ergeben.