Erwägungsgrund 2 32025R2397
Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen hat der Rat am 24. November 2025 den Beschluss (GASP) 2025/2398 angenommen, um eine weitere Organisation in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen.