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Im Rahmen ihrer Aufgabe, Lageerfassung auf See und analytische Daten bereitzustellen, sollte die Agentur gegebenenfalls die Mitgliedstaaten, die Kommission und andere Einrichtungen der Union bei der Überwachung von Schiffsbewegungen, auch bei Schiffen, die Technologien mit fortgeschrittener Automatisierung einsetzen, und von Gefahren für die Schifffahrt unterstützen. Solche Gefahren für die Schifffahrt, die auch Auswirkungen auf die Umwelt haben können, könnten beispielsweise verlorene und auf See treibende Container sowie größere Stücke verlorenen oder entsorgten Fanggeräts umfassen.
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Feststellung von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Entwicklung von Technologien…
Die Agentur stellt der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaats dem Stand der Technik entsprechende…
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten — auf Ersuchen der Kommission oder eines Mitgliedstaats — zusammen mit anderen einschlägigen…
Die Digitalisierung von Daten ist Teil des technologischen Fortschritts im Bereich der Datenerhebung und der Kommunikation und soll zur Senkung von Kosten und…
Die Agentur sollte weiterhin das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Überwachungs- und Informationssystem…
Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsagenturen und zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sollte verbessert werden. Hierzu sollte es möglich sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.