Erwägungsgrund 35 32025R2445
Um die Transparenz der Finanzierung europäischer politischer Parteien zu erhöhen und dem missbräuchlichen Rückgriff auf die Finanzierungsvorschriften vorzubeugen, sollte ein Mitglied des Europäischen Parlaments nur für die Zwecke der Finanzierung als Mitglied einer einzigen europäischen politischen Partei angesehen werden. Diese europäische politische Partei sollte gegebenenfalls diejenige sein, der seine nationale oder regionale politische Partei am Stichtag für die Einreichung der Finanzierungsanträge angeschlossen ist.