Erwägungsgrund 41 32025R2445
Um ihre Mitglieder und Wahlkreise in der gesamten Union zu erreichen, sollten europäische politische Parteien berechtigt sein, ihre Finanzmittel für politische Kampagnen im Rahmen der Wahl zum Europäischen Parlament verwenden zu dürfen. Für die Finanzierung und Begrenzung der Wahlausgaben von Parteien und Kandidaten bei derartigen Kampagnen sollten die Bestimmungen der jeweiligen Mitgliedstaaten gelten.