Erwägungsgrund 38 32025R2445
Zur Stärkung der Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Verantwortung der europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen sollten bestimmte Arten von Spenden und Zuwendungen aus anderen Quellen als dem Gesamthaushaltsplan der Union untersagt werden oder Beschränkungen unterliegen. Eine Begrenzung des freien Kapitalverkehrs, die mit solchen Beschränkungen einhergehen könnte, muss aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt und zum Erreichen dieser Ziele absolut notwendig sein.