Erwägungsgrund 26 32025R2445
Der europäischen politischen Parteien und den ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen verliehene europäische Rechtsstatus sollte ihnen die Rechtsfähigkeit und die rechtliche Anerkennung in allen Mitgliedstaaten verschaffen. Diese Rechtsfähigkeit und rechtliche Anerkennung erlaubt es ihnen jedoch nicht, Kandidaten bei nationalen Wahlen oder Wahlen zum Europäischen Parlament zu nominieren oder sich an Kampagnen für Volksabstimmungen zu beteiligen. Dies und jedwede weitere ähnliche Befugnis verbleibt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.