Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit genau festgestellt werden kann, ob Wähler und Kandidaten sowohl in ihrem Herkunftsmitgliedstaat als auch in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat eingetragen sind, sollten die Mitgliedstaaten verlangen können, dass die von Unionsbürgern bei der Einreichung ihres Antrags auf Eintragung ins Wählerverzeichnis oder ihrer Kandidaturerklärung im Wohnsitzmitgliedstaat bereitgestellten Angaben auch eine persönliche Identifikationsnummer oder die Seriennummer eines gültigen Identitäts- oder Reisedokuments umfassen.