Erwägungsgrund 48 32025R2445
Um sicherzustellen, dass die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf die Finanzierung sowie die Ausgaben von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen und auf andere Sachverhalte erfüllt werden, bedarf es wirksamer Kontrollmechanismen. Zu diesem Zweck sollten die Behörde, der Anweisungsbefugte des Europäischen Parlaments und die Mitgliedstaaten miteinander kooperieren und alle notwendigen Informationen untereinander weitergeben. Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten gefördert werden, um für eine wirksame und effiziente Kontrolle der Verpflichtungen zu sorgen, die sich aus den geltenden einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften ergeben.