Erwägungsgrund 8 32021R0768
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten übertragen werden, die Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel und die Jahresberichte der Mitgliedstaaten berühren. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.